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Reisebedingungen der Reisebüro Biehl GmbH und wichtige Hinweise Die Reisebedingungen ergänzen die §§651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung. Sofern Sie nicht bereits bei Anmeldung in Ihrer Buchungsstelle einen Computerausdruck erhalten, senden wir die Bestätigung schnellstmöglich an Ihre Buchungsstelle. Dort steht sie zu Ihrer Verfügung. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluß zahlen Sie bitte 25% des Reisepreises an, mindestens € 100.- max. € 1.000.-Den Restbetrag zahlen Sie bitte spätestens, wenn Sie etwa 14 Tage vor Reisebeginn in Ihrer Buchungsstelle die Reiseunterlagen abholen. Bei Restzahlung des Reisepreises erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen mit dem Sicherungsschein ausgehändigt. Ausgenommen: Anzahlungen von mehr als 10% des Reisepreises, Sie erhalten im Gegenzug den Sicherungsschein vorab der Restzahlung ausgehändigt. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
3. Reiseprogramm und Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.
3.2 Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine notwendig werdende Änderung abweichend von den Prospektangaben zu erklären.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -Abweichungen unverzüglich über Ihre Buchungsstelle in Kenntnis setzen.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruchs entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rucktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von € 25,-.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen und wenn der Veranstalter es in den Bedingungen erlaubt. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen der gebuchten Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen - insbesondere auch in den jeweiligen Zielländern - entgegenstehen: Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind Sie verpflichtet, die dadurch entstehenden Mehrkosten, mindestens € 50.-, an uns zu zahlen.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten In Ihrem Interesse und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten Original-Gutscheine (z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist m Ziffern 5.1 und 18 unter "Rücktritt des Kunden" geregelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten. den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in Höhe von € 15,- erstattet, sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder
anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die von unseren Buchungsstellen abgegeben werden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind
9.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften nicht für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
9.3 Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z. B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unseren örtlichen Vertreter (siehe Reiseunterlagen); ist an Ort und Stelle niemand vorhanden oder erreichbar, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung Sie erreichen uns unter der am Ende dieser Reisebedingungen unter 'Veranstalter' ersichtlichen Telefon-Nr. zu den üblichen Geschäftszeiten. Oder schicken Sie uns ein Telegramm. Geben Sie bitte in jedem Fall die in den Unterlagen genannte Reisenummer, das Reiseziel und die Reisedaten an.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.
10.4 Schadensersatz
Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadensersatz verlangen.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und GesundheitsVorschriften
Sofern es uns möglich ist, werden wir Sie über die wichtigsten Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus ihrer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
11.1 Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Er kann jedoch eine Änderung erklären, soweit dies im Prospekt vorbehalten ist.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
12.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Lufttrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Die dort festgelegten Haftungshöchstgrenzen gelten auch für Luftbeförderungen, die nicht den erwähnten Abkommen unterliegen. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf den Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis € 75.000.- je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise € 4.000.-. Liegt der Reisepreis über € 2.666.- ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Gepäckreiseversicherung empfohlen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes; insbesondere ist die Haftung auf die jeweils zulässigen Mindestbeträge gern. § 664 HGB (nebst Anlagen) § 4 a BinnSchG beschränkt.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren nach drei Jahren, Ansprüche nach dem 2. Seerechtsänderungsgesetz nach zwei Jahren.
14. Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reiseversicherung bei der Hanse Merkur Reiseversicherung AG. Außerdem empfehlen wir den Abschluss einer ReiseRücktrittskostenVersicherung (RRV), soweit sie nicht ausweislich der jeweiligen Leistungsbeschreibung bereits im Reisepreis enthalten ist. Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen ganz oder teilweise die an uns gezahlte Stornogebühr, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurückgetreten sind. Es gelten in jedem Fall die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Hierüber und über weitere Einzelheiten informiert Sie Ihre Buchungsstelle.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-enthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Meldorf.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
18. Rücktrittspauschale (vgl. Ziffer 5.1)
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot. Alle Angaben pro Person, sofern unten nicht anders angegeben!
18.1 Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften (IT - Reisen)
a) Einzel-IT
Bis 30. Tag vor Reiseantritt 5 % des Reisepreises, ab 29. Tag bis 15. Tag 10 %, ab 14. Tag 15 % des Reisepreises; in allen Fällen mindestens € 50,-.
b) Gruppen-IT
Bis 95. Tag vor Reiseantritt 4 % des Reisepreises, ab 94. bis 45. Tag 10 %, ab 44. bis, 22. Tag 15 %, ab 21. bis 15. Tag 25 %, ab 14.bis7.Tag 40%, ab 6. Tag 50 %; in allen Fällen mindestens € 50,-.
18.2 Sonstige Linienflüge und Flugpauschalreisen mit Bedarfsverkehrsgesellschaften (Charter)
a) Charter (außer Nord-Amerika)
Bis 30. Tag vor Reiseantritt 4 % des Reisepreises, ab 29. bis 22. Tag 15 %, ab 21.bis15.Tag 25%, ab 14. bis 7. Tag 40%, ab 6.Tag 50%; in allen Fällen mindestens € 50,-. Bzw. laut Bestimmungen der Charterairlines.
b) Amerika-NAC und Linienflüge' (Angaben pro Person über 2 Jahre alt)
Wenn bis 12.00 Uhr mittags am dem Abflugtag vorausgehenden Werktag (Montag bis Freitag) die schriftliche Stornierung bei uns (also gegebenenfalls entsprechend früher bei Ihrer Buchungsstelle) eintrifft, erheben wir € 100,- pro Person. In allen übrigen Fällen erheben wir 50 % des Flugpreises (bei Linienflügen € 100,-) pro Person, d. h. auch bei Nichtantritt der Reise erstatten wir auf Ihren schriftlichen Antrag, der innerhalb von 6 Monaten ab Abflugtermin gestellt werden kann, für DERNACFlugBuchungen 50 % des Flugpreises.
18.3 Bahnreisen
Bis 30. Tag vor Reiseantritt 5 % des Reisepreises, ab 29. bis 22. Tag 10 %, ab 21. Tag 20 %; in allen Fällen mindestens € 50,-.
18.4 Schiffsreisen
Bis 50. Tag vor Reiseantritt 4 % des Reisepreises, ab 49. bis 35. Tag 10 %, ab 34. bis 22. Tag 30 %, ab 21. bis 15. Tag 50 %, ab14. Tag 75 %; in allen Fallen mindestens € 50,-. Bei kombinierten Schiffsreisen mit Bahn, Bus oder Flugzeug gelten die Rücktrittsbedingungen für Schiffsreisen.
18.5 Omnibusreisen
Bis 22. Tag vor Reiseantritt 5 % des Reisepreises, ab 21. bis 15. Tag 25 %, ab 14. bis 7. Tag 40 %, ab 6. Tag 50 %; in allen Fällen mindestens € 50,-.
19. Anbieterkennzeichnung
Reisebüro Biehl GmbH
Friedrichstr. 31, 25746 Heide
HRB 645, Amtsgericht Meldorf
GF: Sönke Biehl, Dörte Nitzinger
Steuernummer 16 285 22603
Stand: 15.04.2011
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