Dürfen Sie dorthin reisen?
Hier finden Sie eine übersichtliche Weltkarte mit den Reisebeschränkungen der einzelnen Länder:
Link
Für Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg besteht in vielen Ländern eine Online-Anmeldepflicht. Hier eine kleine Auswahl an Einreiseregistrierungsseiten der Länder:
Spanien
Griechenland
Italien
Sardinien
Sizilien
Portugal
Madeira
Zypern
Registrierungsseiten der Airlines:
Condor
Sicherheits- und Hygienemaßnahmen
An Flughäfen
Hamburg Airport
Hannover Airport
Bremen Airport
Frankfurt Airport
München Airport
Bei den Airlines
Generell gilt, zumindest bei Ein- und Ausstieg, Maskenpflicht. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Airlines finden Sie unter folgenden Links:
Aegean Air
Aeromexico
Aerolineas Argentinas
Air Astana
Air Baltic
Air Canada
Air France
Alitalia
American Airlines
ANA
Cathay Pacific
Croatia Airlines
Czech Airlines
Delta Air Lines
Emirates
Etihad
Eurowings
Finnair
Hawaiian
Iberia
Jet Blue
KLM
LATAM
Lufthansa
Luxair
Malaysian Airlines
Qatar Airways
SAS
Singapore Airlines
TAP Air Portugal
TUIfly
United Airlines
Bei den Reedereien
A-ROSA
nicko Cruises
Neue Regelungen für Einreisende nach Deutschland aus einem Risikogebiet
In der aktuellen Situation können sich die Einreiseregelungen für verschiedene Länder jederzeit kurzfristig ändern. So werden die Regelungen für die Einreise in Deutschland für Reisende aus Risikogebieten ab 14. Januar 2021 erneut aktualisiert.
Einreisende aus einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region sind verpflichtet, bei Einreise in Deutschland einen negativen Covid-19 Test nachzuweisen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Test- oder Nachweispflicht ausgenommen.
Je nach Einstufung des Risikogebietes unterscheidet sich der geforderte Testzeitpunkt ab 14. Januar 2021 wie folgt:
Stufe 1 – Risikogebiete: Der Test (Antigen oder PCR‑Test) muss bis 48 Stunden nach Einreise durchgeführt werden.
Stufe 2 – Hochrisikogebiete: Der Test (Antigen oder PCR‑Test) muss innerhalb von 48 Stunden vor Einreise erfolgen. Bei fehlendem negativen Testergebnis wird die Beförderung verweigert. Personen, die nur zur Durchreise in Deutschland einreisen (Transitpassagiere), sind von der Testpflicht ausgenommen.
Stufe 3 – Virusvariantengebiete (Regionen mit auftretenden Virusmutationen): Der Test (Antigen oder PCR‑Test) muss innerhalb von 48 Stunden vor Einreise erfolgen. Bei fehlendem negativen Testergebnis wird die Beförderung verweigert. Auch Personen, die nur zur Durchreise in Deutschland einreisen (Transitpassagiere), müssen vor Abflug nach Deutschland einen negativen Corona‑/Covid‑19‑Test nachweisen.
Auf der Website des Robert-Koch-Institutes können Sie sich jederzeit über die aktuelle Einstufung aller Länder und Regionen informieren.
Einstufung und Übersicht der Risikogebiete (Robert-Koch-Institut)
Bitte beachten Sie, dass für alle Risikogebiete die zehntägige Quarantänepflicht und die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) bzw. eine Ersatzanmeldung für alle Einreisenden – bis auf wenige Ausnahmen – verpflichtend bleibt.
Wichtiger Hinweis für Geschäftsreisende:
Für die Einreise aus Hochrisikogebieten (RKI Stufe 2) und Regionen mit einer Virusmutation (RKI Stufe 3) entfällt die Ausnahmeregelung für Geschäftsreisende. Sie unterliegen seit dem 14. Januar 2021 auch der Anmelde- und Nachweispflicht.
Ausführliche und stets aktuelle Informationen zur Quarantäne- und Test- oder Nachweispflicht bei der Einreise in Deutschland finden Sie auf lufthansa.com
Mehr Informationen zur Einreise nach Deutschland
Quelle: Lufthansa Newsletter