Brexit – Was ist beim Reisen zu beachten?

„The deal is done“! Das turbulente Jahr 2020 endete mit der Einigung zwischen Großbritannien und der Europäischen Union auf das Brexit Handelsabkommen. Ein harter Brexit konnte somit vermieden werden. Doch vor allem erst im Jahr 2021 werden die weitreichenden Folgen des Brexits zu spüren sein. Auch der Flugverkehr bleibt davon nicht verschont. Was sich im Jahr 2021 für Flugpassagiere von und nach Großbritannien ändert, wird im Folgenden näher ausgeführt.

1. Geänderte Einreisebestimmungen im Flugverkehr nach dem Brexit:

Durch das vereinheitliche europäische Flugrecht muss jeder EU-Bürger bei Einreisen in die EU-Mitgliedsstaaten lediglich einen gültigen Personalausweis oder einen europäischen Führerschein zur Vorlage mit sich führen, um einfach von einem Land der EU zum Nächsten zu fliegen. Mit dem Brexit ergeben sich jedoch Änderungen bei der Einreise nach GB. Ab Oktober 2021 benötigt ein Passagier für die Einreise einen Reisepass, der in jedem Fall noch 6 weitere Monate gültig sein muss und nicht älter als 10 Jahre sein darf. Auch bei der Einreise von Minderjährigen gelten dann andere Bestimmungen, die das britische Innenministerium bisher in englischer Sprache veröffentlicht hat.

Wichtig: Auch für einen Aufenthalt, der länger als 3 Monate in Großbritannien geplant ist, muss man ein Visum beantragen.

2. Neue Regelungen zu den Fluggastrechten:

Nach den aktuellen europäischen Fluggastrechten können Passagiere die europäischen Rechte in Anspruch nehmen, wenn sie einen Flug mit einer europäischen Fluglinie in Großbritannien antreten oder in einem EU-Land landen. Das gilt auch, wenn man von einem EU-Land in das Vereinigte Königreich fliegt.

Sollte der Passagier jedoch mit einer britischen Airline aus Großbritannien starten, gelten ab sofort die britischen Fluggastrechte für die Flugreise. Seit 01.01.2021 gilt Großbritannien durch den Brexit als EU-Drittland. Dementsprechend wirkt sich das also auch auf den Flugverkehr und die damit verbundenen Fluggastrechte für alle Flüge, die nicht mit einer europäischen Airline durchgeführt werden, aus. Passagiere sollten sich, bevor sie eine Flugreise nach GB buchen, die aktuellen Reiserechte für GB genau durchlesen!

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