Corona im Herbst: Teilweise Maskenpflicht, aber keine Lockdowns

Vom 1. Oktober an soll bundesweit eine Maskenpflicht im Luftverkehr, öffentlichen Personenfernverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder können zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wenn das Pandemie-Geschehen dies erfordert – wie etwa eine Maskenpflicht in Innenräumen. In Kultur, Freizeit, Sport und Gastronomie sind Ausnahmen für getestete sowie frisch geimpfte und frisch genesene Personen vorgesehen. Darauf haben sich das Bundesjustiz- und das Gesundheitsministerium verständigt.

Quelle: Tagesschau