Vom 1. Oktober an soll bundesweit eine Maskenpflicht im Luftverkehr, öffentlichen Personenfernverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder können zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wenn das Pandemie-Geschehen dies erfordert – wie etwa eine Maskenpflicht in Innenräumen. In Kultur, Freizeit, Sport und Gastronomie sind Ausnahmen für getestete sowie frisch geimpfte und frisch genesene Personen vorgesehen. Darauf haben sich das Bundesjustiz- und das Gesundheitsministerium verständigt.
Quelle: Tagesschau